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die Private Krankenversicherung

Für die private Krankenversicherung gelten bestimmte Annahmevoraussetzungen. Versichern lassen können sich in der privaten Krankenversicherung zunächst einmal alle Selbstständige und Freiberufler, sowie Beamte. Darüber hinaus aber auch Arbeitnehmer, deren Einkommen drei Jahre lang über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitragssatz in der Privaten Krankenversicherung nach dem Geschlecht, dem Alter, sowie der zu versicherten Leistung und letztlich auch nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Es handelt sich hierbei also um Einkommens unabhängige Versicherungsprämien. Der Beitragsatz kann sich nur erhöhen, wenn es zu einer allgemeinen Kostensteigerung kommt, oder aber zu einer erhöhten Kostenbelastung innerhalb des jeweiligen Tarifes, sowie zu Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkterträge, oder aber zu einer Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die PKV. Darüber hinaus kann sich der Beitragssatz auch verändern, wenn es zu Eingriffen von gesetzlicher Seite her kommt im Bezug auf die Beitragskalkulation in der PKV, sowie zu einer Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Versicherungsprämie beinhaltet auch gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellungen. Diese wirken der Beitragsentwicklung im Alter entgegen. Zur Beitragsentlastung im Alter kann auch ein zusätzlicher freiwilliger Betrag entrichtet werden. Diese können ab 2009 bei einem Wechsel innerhalb der PKV von den Versicherten mitgenommen werden. Eine Rückkehr der Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. So zum Beispiel wenn sie von einer Selbstständigkeit wieder in ein Arbeitsverhältnis wechseln und dieses für mindestens 12 Monate Bestand hat. Darüber hinaus nimmt die GKV ehemals PKV-Versicherte auch nur dann wieder auf, wenn sie unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

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